Firmung
Die Firmung ist, neben der Taufe und der Erstkommunion, ein sogenanntes Initiationssakrement. Mit allen drei Sakramenten wird man immer weiter in die kchristliche Glaubensgemeinschaft eingeführt. Die Firmung beschenkt den Firmling einmalig in einer besonderen Weise mit dem Heiligen Geist. Somit wird er noch enger mit dem Glauben und der Kirche verbunden. In der Frimung sollen die Firmlinge lernen, ihren Glauben auch öffentlich auszuleben, zu bekennen und sich mit ihm auseinanderzusetzen.

Voraussetzungen
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen: In der orthodoxen Kirche und in den unierten Kirchen des Ostens wird mit der Taufe des Kindes die Firmung verbunden; in der lateinischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung des Sakraments erkennen kann. Der Codex Iuris Canonici schreibt das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ (Vollendung des siebten Lebensjahres) vor. Das Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte erheblich und liegt heute in unseren Breiten gewöhnlich zwischen zwölf und sechzehn Jahren. Einige vor allem schweizerische Gemeinden legen das Firmalter auf achtzehn Jahre fest.
Die Firmvorbereitung (Firmkatechese) der Jugendlichen erfolgt in Gruppen zu etwa 8–15 Personen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer über die Katechese die Letztverantwortung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.
Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.
Die Firmvorbereitung (Firmkatechese) der Jugendlichen erfolgt in Gruppen zu etwa 8–15 Personen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer über die Katechese die Letztverantwortung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.
Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.
Ritus
Firmspender
Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („erstberufener Spender“) gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht. Ein Ortsordinarius, der kein Bischof ist (Territorialäbte usw.) bzw. vom Recht einem Diözesanbischof gleichgestellt ist, firmt in dem Gebiet, für das er zuständig ist. Bei einem neugetauften Erwachsenen hat der taufende Priester, in der Regel der Pfarrer, eine solche Beauftragung. Auch bei einer Konversion wird in der Regel der Ortspfarrer mit der Firmspendung beauftragt. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z. B. durch einen Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats und nach Erlangung einer besonderen Firmbefugnis verliehen. Befindet sich der Firmling in Todesgefahr, darf jeder Priester von Rechts wegen die Firmung spenden, sogar außerhalb seines Gebietes.
In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
Ablauf
Die Firmung findet normalerweise innerhalb einer Heiligen Messe statt.
Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie. Bis zur Erneuerung des Ritus' der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich.
In der Ostkirche heißt der Ritus der Firmung „Salbung“ und folgt direkt auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron die Stirn, die Augen, die Nasenflügel, den Mund, die Ohren, die Brust, die Hände und die Füße und spricht anschließend: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Der Ritus ist hierbei nicht durch Ein- und Ausgangsgebete vom restlichen Gottesdienst getrennt.
Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie. Bis zur Erneuerung des Ritus' der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich.
In der Ostkirche heißt der Ritus der Firmung „Salbung“ und folgt direkt auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron die Stirn, die Augen, die Nasenflügel, den Mund, die Ohren, die Brust, die Hände und die Füße und spricht anschließend: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Der Ritus ist hierbei nicht durch Ein- und Ausgangsgebete vom restlichen Gottesdienst getrennt.
Salböl
Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.
Brauchtum
In manchen Regionen ist es üblich, dass sich der Firmling den Namen eines Heiligen aussucht, den er als Firmnamen annimmt. Traditionell feiert der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten. Erst in jüngster Zeit finden im Rahmen der Firmung große Familienfeiern statt. In einigen Gegenden Deutschlands, in der Schweiz und in Österreich erhalten die Neugefirmten auch Geld- oder andere Geschenke (etwa früher in Bayern und heute noch üblicherweise in weiten Teilen der frankophonen und deutschsprachigen Schweiz traditionell die erste Uhr).
Bedeutung
Die Bedeutung der Firmung besteht nach der römisch-katholischen Kirche vor allem in zwei Aspekten: engere Verbindung mit der Kirche und Stärkung (lat. firmus ‚stark‘) durch die Kraft des Heiligen Geistes; außerdem wird durch die Firmung die Taufe vollendet in der Hinsicht, dass der Gefirmte nun uneingeschränkt der Kirche angehört („Vollbürger im Reiche Christi“ ist). Der Firmling wird mit seiner Firmung von Jesus Christus und der Kirche in Besitz genommen. Gleichzeitig wird er bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen“. Schließlich wird er dazu gesegnet und gestärkt durch den Heiligen Geist. Alle diese Aspekte werden durch die Handauflegung ausgedrückt. Außerdem nehmen die Christen „in vollerem Maß an Jesu Christi königlicher und priesterlicher Vollmacht und an seiner messianischen Geistfülle teil.“ (vgl. Priestertum aller Gläubigen); das Zeichen der Salbung deutet dieses aus.
Quelle: Wikipedia
